> Die Benutzerregeln dienen in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung.
> Wer die Kletter- und Boulderhalle benutzt, anerkennt die Benutzerregeln und ist verpflichtet diese einzuhalten.
> Verstösse gegen diese Regeln können die Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht.
> Die Kletter- und Boulderhalle ist öffentlich zugänglich. Alle, die den Eintritt bezahlt haben, haben Zutritt.
> Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln durch den Einzelnen, nicht restlos eliminiert werden können.
> Die Benutzung der Hallen erfolgt auf eigene Verantwortung.
> Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletteranlage nicht ohne erfahrenen Partner benutzen.
> Die Benutzung der Kletteranlagen erfordert nicht nur volle Konzentration beim Klettern, sondern auch beim Sichern.
> Kletterer und Sichernder haben sich immer vor der Durchsteigung einer Route gegenseitig zu kontrollieren. (Partnercheck)
> Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
> Die Umlenkung muss über einen Spezialkarabiner (bei der verstellbaren Wand) oder über mindestens zwei Fixpunkte erfolgen.
> Beim Hinunterlassen des Kletterers ist in erster Linie der Sichernde dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.
> Rasches Hinunterlassen ist strengstens verboten.
> Das Seil ist so abzuziehen, dass es durch die zuvor vom Kletterer eingehängten Karabiner zurückläuft (der Wand entlang).
> Das Kletterseil muss mindestens 40 Meter lang sein.
> Zu kurze Seile sind gefährlich, da sie beim Herunterlassen eventuell nicht ausreichen, was zu Bodenstürzen führen kann.
> Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen, welche die Verantwortung tragen, die Hallen betreten und klettern.
> Bei den grossen Überhängen darf wegen der Pendelgefahr nicht Top-Rope geklettert werden.
> In den senkrechten Wänden darf im Nachstieg geklettert werden, es ist aber immer an jenem Seil zu klettern, welches durch die Zwischensicherungen zum Umlenkkarabiner hinaufführt.
> Den oder die Umlenkkarabiner unter keinen Umständen beim Top-Rope-Klettern aushängen.
> Das Sicherungsseil muss straff gehalten werden.
> Nachsteigen an einer Expressschlinge als Umlenkung ist nicht gestattet.
> Die Boulderhalle ist kein Spielplatz für Kinder.
> Seilfreies Klettern ist nur in der Boulderhalle gestattet.
> Das Abspringen auf die Matten muss kontrolliert erfolgen.
> Besondere Gefahr besteht, wenn Erwachsene auf Kinder herunterstürzen können.
> Picknick ist in der Boulderhalle verboten!
> Der Leiter muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er über die nötigen Kletterkenntnisse verfügt und die volle Verantwortung für seine Gruppe trägt.
> Zur Betreuung von Gruppen organisieren wir auf Voranmeldung Bergführer oder Instruktoren. Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer.
> Der Benutzer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selber verantwortlich.
> Die verwendeten Ausrüstungsgegenstände (Seile, Sicherungsgeräte etc.) müssen den heutigen Anforderungen (UIAA-geprüft) genügen.
> Werden Mängel an den Kletteranlagen (Zwischensicherungen, gelöste Griffe, Expressschlingen, Umlenkungen etc.) festgestellt, so sind alle Benutzer verpflichtet, dies sofort dem Personal zu melden.
> Vor dem Klettern in den Hallen muss jedermann in der Tennishalle seinen Eintritt bezahlen. Wer ein Abonnement besitzt, muss sich ebenfalls in der Tennishalle zur Kontrolle melden. Wer in der Kletterhalle ohne gültige Eintrittskarte klettert, wird zur Entrichtung einer Nachzahlgebühr von Fr. 50.00 verpflichtet. Im Wiederholungsfall bleiben weitere Massnahmen vorbehalten.
> Der Eintritt ist nicht übertragbar.
> Der Betrieb in der Kletter- und Boulderhalle wird elektronisch überwacht. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu leisten.
> Die Garderoben, Toiletten- und Duschanlagen befinden sich in der Tennishalle.
> Zum Schutz der Kletterwände ist das Klettern in Bergschuhen untersagt. Zugelassen werden nur Kletterfinken.
> Aus hygienischen Gründen müssen in der Halle immer Schuhe getragen werden.
> Barfussklettern oder nur mit Socken ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
> Wir empfehlen die Verwendung von Magnesium-Balls.
> In der Kletter- und Boulderhalle gilt absolutes Rauchverbot.
> Hunde und andere Haustiere haben keinen Zutritt.
> Das Abstellen von Fahrzeugen vor dem Eingang ist verboten. Bitte benutzt die dafür vorgesehenen Parkplätzte.
> Das Picknicken in den Hallen ist verboten. Abfall gehört in den Rucksack oder in die dafür bestimmten Abfalleimer.
> Haltet die Kletter- und Boulderhalle sauber.
> Unbedingt die Toiletten im Tenniszentrum benützen. Das Urinieren in der näheren Umgebung ist verboten!
> Verhalte dich gegenüber anderen Hallenbenützern und Aufsichtspersonal korrekt.
> Im Winter Fenster und Türen, nach dem gelegentlichen Lüften, schliessen. Helft mit, Energie zu sparen, schaltet kein überflüssiges Licht ein.
> Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
> Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
> Wer Schäden verursacht oder Personen verletzt, hat alle Rechtsfolgen selber zu tragen. Der Betreiber der Anlage übernimmt keine Haftung.
Meiringen, November 2023