1. Allgemeines
Die Benutzerregeln dienen in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung.
Wer die Kletter- und Boulderhalle benutzt, anerkennt die Benutzerregeln und ist verpflichtet diese
einzuhalten.
Verstösse gegen diese Regeln können die Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht.
Die Kletter- und Boulderhalle ist öffentlich zugänglich, jedermann der den Eintritt bezahlt, hat Zutritt.
2. Sicherheit
Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln durch den Einzelnen, nicht restlos eliminiert werden können.
Die Benutzung der Hallen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletteranlage nicht ohne erfahrenen Partner benutzen.
Die Benutzung der Kletteranlagen erfordert nicht nur volle Konzentration beim Klettern, sondern auch beim Sichern.
Kletterer und Sichernder haben sich immer vor der Durchsteigung einer Route gegenseitig zu kontrollieren. Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
Die Umlenkung muss über einen Spezialkarabiner (bei der verstellbaren Wand) oder über mindestens zwei Fixpunkte erfolgen.
Beim Hinunterlassen des Kletterers ist in erster Linie der Sichernde dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden.
Rasches Hinunterlassen ist in jedem Fall strengstens verboten.
Das Seil ist so abzuziehen, dass es durch die zuvor vom Kletterer eingehängten Karabiner zurückläuft (der Wand entlang).
Das Kletterseil muss mindestens 40 Meter lang sein.
Zu kurze Seile sind gefährlich, da sie beim Herunterlassen eventuell nicht ausreichen, was zu Stürzen führen kann.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen, welche die Verantwortung tragen, die Hallen betreten und klettern.
3. Top–Rope–Regeln
Bei den grossen Überhängen darf wegen der Pendelgefahr nicht Top-Rope geklettert werden.
In den senkrechten Wänden darf im Nachstieg geklettert werden, es ist aber immer an jenem Seil zu
klettern welches durch die Zwischensicherungen zum Umlenkkarabiner hinaufführt.
Den oder die Umlenkkarabiner unter keinen Umständen beim Top-Rope-Klettern aushängen.
Das Sicherungsseil muss straff gehalten werden.
Nachsteigen an einer Expressschlinge als Umlenkung ist nicht gestattet.
4. Topas Selbstsicherungsgerät
Der Sicherungsautomat (Topas) ist eigentlich keine Sicherungsart sondern ein Sicherungsgerät. Vom Prinzip her funktioniert es wie Top Rope. Statt von deinem Partner wirst du von einem fest
installierten Höhensicherungsgerät gesichert.
Es ist die perfekte Lösung, wenn du allein klettern gehen willst. Während dem Klettern musst du nicht ans Sichern denken, bei einem Sturz oder am Routenende bremst dich der Sicherungsautomat und
lässt dich sanft auf den Boden hinab.
5. Boulderhalle
Die Boulderhalle ist kein Spielplatz für Kinder.
Seilfreies Klettern ist grundsätzlich nur in der Boulderhalle gestattet.
Das Abspringen auf die Matten muss kontrolliert erfolgen (Verletzungsgefahr). Besondere Gefahr besteht wenn Erwachsene auf Kinder herunterstürzen können.
Picknick ist in der Boulderhalle verboten!
6. Gruppen
Der Leiter muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er über die nötigen Kletterkenntnisse verfügt und die volle Verantwortung für seine Gruppe trägt.
Zur Betreuung von Gruppen organisieren wir auf Voranmeldung Bergführer oder Instruktoren.
Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer.
7. Material
Der Benutzer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selber verantwortlich.
Die verwendeten Ausrüstungsgegenstände (Seile, Sicherungsgeräte etc.) müssen den heutigen
Anforderungen (UIAA-geprüft) genügen.
Werden Mängel an den Kletteranlagen (Zwischensicherungen, gelöste Griffe, Expressschlingen, Umlenkungen etc.) festgestellt, so sind alle Benutzer verpflichtet, dies sofort dem Personal zu
melden.
8. Betrieb
Vor dem Klettern in den Hallen muss jedermann in der Tennishalle seinen Eintritt bezahlen. Wer ein Abonnement besitzt, muss sich ebenfalls in der Tennishalle zur Kontrolle melden. Wer in der Kletterhalle ohne gültige Eintrittskarte klettert, wird zur Entrichtung einer Nachzahlgebühr von Fr. 50.00 verpflichtet. Im Wiederholungsfall bleiben weitere Massnahmen vorbehalten.
Der Eintritt ist nicht übertragbar.
Der Betrieb in der Kletter- und Boulderhalle wird elektronisch überwacht. Den Anordnungen, des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu leisten.
Die Garderoben, Toiletten- und Duschanlagen befinden sich in der Tennishalle.
9. Ordnung und Sauberkeit
Zum Schutz der Kletterwände ist das Klettern in Bergschuhen untersagt. Zugelassen werden nur Kletterfinken oder saubere Turnschuhe.
Aus hygienischen Gründen müssen in der Halle immer Schuhe getragen werden.
Barfussklettern oder nur mit Socken ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Wir empfehlen die Verwendung von Magnesium – Balls.
In der Kletter- und Boulderhalle gilt absolutes Rauchverbot.
Hunde und andere Haustiere haben keinen Zutritt.
Nicht benötigtes Material bitte in die Garderobe. Danke.
Das Abstellen von Fahrzeugen vor dem Eingang ist verboten. Bitte benutzen sie die dafür vorgesehenen Parkflächen.
Bitte keinen Abfall herumliegen lassen, speziell Speisereste gehören in der Rucksack, Abfälle in die dafür bestimmten Abfalleimer.
Haltet die Kletter- und Boulderhalle bitte möglichst sauber.
Bitte unbedingt die Toiletten im Tenniszentrum benützen und nicht die nähere Umgebung der Kletterhalle „bewässern“!
Verhalte Dich bitte korrekt gegenüber anderen Hallenbenützern und Aufsichtspersonal.
Bitte helft uns mit Energie und somit auch Betriebskosten zu sparen, schaltet kein überflüssiges Licht ein. Im Winter bitte Fenster und Türen, nach dem gelegentlichen Lüften, schliessen.
10. Haftung
Für Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Für Personen- und Sachschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Wer Schäden verursacht oder Personen verletzt, hat alle Rechtsfolgen selber zu tragen. Der Betreiber der Anlage übernimmt keine Haftung.